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Mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Drittwirkung des Eigentumsvorbehalts bei Konkurseintritt des Vorbehaltskäufers
Mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Drittwirkung des Eigentumsvorbehalts bei Konkurseintritt des Vorbehaltskäufers
Mit einer Grundsatzentscheidung vom 25. September 2006 hat der oberste belgische Gerichtshof darauf erkannt, dass eine in vorformulierten AGB aufgenommener Eigentumsvorbehalt auch dann konkursfest sein kann, wenn diese AGB erstmals mit dem Lieferschein / oder mit der Rechnung bei Auslieferung dem Käufer zur Kenntnis gebracht werden. Voraussetzung ist allerdings die stillschweigende vorbehaltlose Annahme der Vorbehaltsware durch den Käufer.
Hieraus ist konkludent abzuleiten, dass das gesetzliche Erfordernis der schriftlichen Annahmeerklärung durch den Vorbehaltskäufer iSv Art. 101 der belgischen K.O. nicht eng auszulegen ist.