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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

(1) Übertragung eines Mandats / Anerkennung der AGB / Sachlicher Anwendungsbereich der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") stellen die ausschließliche vertragliche Grundlage für die Entgegennahme, Bearbeitung und Abrechnung von Mandaten durch die Kanzlei KOCKS & PARTNERS GmbH mit Sitz in B-1050 Brüssel, Avenue Legrand 41 Legrandlaan 41 („wir") dar.

Diese Bestimmungen gelten auch bei Abschluss einer Honorarvereinbarung, es sei denn, ihre Anwendbarkeit wird durch die Honorarvereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Beauftragung wird durch Bestätigung des schriftlich unterbreiteten Angebots und/oder Mitteilung der zur Bearbeitung des Mandats angefragten Unterlagen bzw. Informationen und/oder den Austausch (weiterer) fallbezogener Korrespondenz erteilt.  

Mit unserer Beauftragung erkennen Sie vorbehaltlos an, dass Sie unsere AGB zur Kenntnis genommen haben und durch diese AGB gebunden sind.

Die Beauftragung durch einen Ihrer Angestellten oder Vorgesetzten oder einen anderen gesetzlichen Vertreter bzw. Anscheinsvertreter bindet Sie.

Die Beauftragung wird uns schriftlich angezeigt, d.h. per Brief, per Fax oder per E-Mail.

Die Beauftragung umfasst sämtliche Leistungen, die für die sachdienliche und –gerechte Abwicklung des Mandats und zur Wahrung unserer anwaltlichen Fürsorgepflicht erforderlich ist.

Die AGB finden auch bei Abänderungen der Beauftragung Anwendung. Telefonische Ausdehnungen der Beauftragungen werden von uns unverzüglich schriftlich bestätigt und gelten als zustande gekommen, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Stunden, gerechnet ab Absendung der schriftlichen Bestätigung, schriftlich widersprochen haben.

Das Mandat wird lediglich zugunsten des Mandanten ausgeführt, der es auf uns übertragen hat. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung kann außer dem Mandanten selbst sich keine andere natürliche oder juristische Person auf die Mandatsübertragung berufen. Auch kann außer dem Mandanten kein Dritter, Rechte, die im Zusammenhang mit der Mandatsübertragung oder der Art und Weise der Abwicklung stehen, geltend machen.

 

(2) Kommunikationsmittel

Als Kommunikationsmittel zwischen uns und dem Mandanten kommen E-Mail, Post, Fax oder Telefon in Betracht. Sofern Sie uns nicht etwas Gegenteiliges schriftlich mitgeteilt haben, gehen wir davon aus, dass Sie damit konform gehen, über E-Mail oder Fax zu kommunizieren, obgleich wir nicht die Sicherheit oder Vertraulichkeit dieser Kommunikationsmittel garantieren können.

Es liegt in Ihrer Verantwortlichkeit, sicherzustellen, dass der Datenaustausch über Ihre Faxnummer oder Ihre E-Mail-Adresse, die Sie uns mitgeteilt haben, sicher ist. Sie erkennen ausdrücklich alle Risiken an, die mit der Übermittlung durch Fax, E-Mail oder insbesondere mündlich in Bezug auf Fehler, Weglassungen oder Verzug bei ihrer Ausführung entstehen könnten.

Insbesondere erkennen Sie an, dass die E-Mail-Übertragung nicht als sicher oder fehlerfrei garantiert werden kann. Informationen können abgefangen, beschädigt oder zerstört werden, verloren gehen, verspätet ankommen, unvollständig sein oder Viren enthalten. Daher übernehmen wir keine Haftung in Bezug auf Fehler oder Weglassungen inhaltlicher Art der Mitteilungen, die aufgrund der Übertragung der Mails entstehen können. Wenn diesbezüglich Fehlerfreiheit gewährleistet werden soll, müssen Sie schriftliche Papierform verlangen.

 

(3) Ausführung des Mandats / Zeitplan / Unterlagen

Die Aufnahme der Tätigkeit kann davon abhängig gestellt werden, dass Sie uns vorab Ihre gültige Mehrwertsteueridentifikationsnummer /die gültige Mehrwertsteueridentifikations- nummer Ihres von uns vertretenen Unternehmens vorab mitteilen.

In der Ausführung unseres Mandats sind wir in der Wahl unserer personellen und /oder materiellen Mittel frei und kein Erfüllungsgehilfe. Wir handeln nach bestem Vermögen und Gewissen ohne Begründung eines Garantieanspruch Ihrerseits.

Sie verpflichten sich, uns so umfassend und genau wie möglich über den streitrelevanten Sachverhalt aufzuklären und uns alle in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, zur Einsichtnahme zur Verfügung zustellen. Die Unterlagen müssen uns in leserlicher elektronischer Fassung vorliegen sowie inhaltlich vollständig, präzise und wahrheitsgetreu sein.

Sie verpflichten sich, unseren Auskunftsbegehren und Vorlagegesuchen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und innerhalb der aufgetragenen Frist nachzukommen. Änderungen des Sachverhaltes sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.

Wir dürfen unterstellen, dass alle Erklärungen, Lösungsentwürfe, Vereinbarungen. Musterdokumente und andere Unterlagen, die Ihre Mitarbeit oder die eines Dritten erfordern, entsprechend unseren Vorgaben einer fristgerechten Erledigung zugeführt werden und uns wieder entsprechend den in Ziffer (2) erwähnten Kommunikationsmitteln zurückgegeben werden.

Wir stimmen auf Wunsch den Zeitplan für die Ausführung Ihres Mandates mit Ihnen ab. Der vereinbarte Zeitrahmen ist aber lediglich ein Richtwert und begründet keinerlei Verpflichtung unsererseits.

Wenn wir unsere Abschlussrechnung versandt haben, werden wir Ihre Papierakte (mit Ausnahme der Papiere, bei denen Sie um Rücksendung gebeten haben) nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichten. Wir sind berechtigt, sämtliche Ihrer Papiere und Dokumente einzubehalten, bis alle fälligen und angefallenen Beträge ausgeglichen worden sind.

 

(4) Rechtsanwaltsgebühren / Kanzleikosten / Auslagen

Unsere Anwaltsgebühren werden entsprechend der zum Zeitpunkt der Abrechnung maßgeblichen belgischen Rechtsnormen in Ansatz gebracht.

In der Regel werden die Rechtsanwaltsgebühren auf der Grundlage von Zeiteinheiten abgerechnet. Die Einsichtnahme in und / oder Durchsicht von allfälligen Unterlagen wie Korrespondenz, Vertragsvereinbarungen, Beweisdokumenten, Vordrucken, Tabellen, etc. (keine erschöpfende Aufzählung), vorbereitende juristische Nachforschungen und Übersetzungen können ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet werden.

Die verbrauchten Einheiten werden multipliziert mit unseren Gebührensätzen, die regelmäßig von uns neu festgesetzt werden.

Der Gebührensatz wird Ihnen bei Mandatsbestätigung schriftlich angezeigt. Er gilt für alle Mitglieder der Kanzlei als Einheitsstundensatz vereinbart. Der Gebührensatz ist um die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erhöhen.

Der Gebührensatz kann nach Ablauf einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab Beauftragung, bis zu 10% alljährlich erhöht werden, ohne dass es dazu einer vorherigen Anzeige bedarf.

Sie ermächtigen, eingezogene Drittgelder mit unseren offenen Honoraren, Kanzleikosten und Auslagen zu verrechnen. Wir können vor Aufnahme unserer Tätigkeit angemessene Vorschusszahlungen verlangen.

Wir sind berechtigt, zusätzlich zu dem vereinbarten Stundenhonorarsatz eine pauschale Sondergebühr (contingency fee) in Höhe von 10% bis 15% zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen, wenn die Angelegenheit (a) wirtschaftlich bedeutsam oder (b) besonders komplex ist. Diese Sondergebühr wird berechnet auf (a) die dem Mandanten zuerkannten und / oder die für den Mandanten eingesparten Beträge oder (b) unter Berücksichtigung des erzielten Ergebnisses.

Die gesondert ausgewiesenen Kanzleikosten umfassen hauptsächlich Sekretariats-, IT-, Korrespondenz-, Porto-, Fotokopier-, Kurierdienst- und andere aktengebundene Kosten (keine erschöpfende Aufzählung). Hierbei gilt ein Mindestsatz von 10% der Rechtsanwaltgebühren als vereinbart. Auch diese Kosten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

Eine entsprechende Kostenübersicht können Sie in der Anlage einsehen.

Die Auslagen umfassen hauptsächlich Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für die vereidigte Übersetzung der Prozessunterlagen in die Gerichtssprache, Reise- und Übernachtungskosten, Kosten für Dokumentenrecherche, Registrierungskosten, Kosten für Handelsregisterauszüge, etc (keine erschöpfende Aufzählung) und werden gesondert in Höhe ihres Nennbetrages ausgewiesen. Sie werden direkt mit diesen Auslagen belastet.

Die Kosten für die Einbeziehung externer Fachkräfte wie Experten, WP, usw. fallen direkt zu Ihren Lasten, sofern Sie deren Beauftragung zugestimmt haben.

Bei vorzeitiger Beendigung des Mandats sind unsere Honorare, Kanzleikosten und Auslagen dennoch durch den Mandanten zu begleichen.

 

(5) Gebühreneinschätzung

Unsere Gebühreneinschätzungen umfassen weder die Kanzleikosten noch Auslagen.

Unsere Gebühreneinschätzungen sind lediglich als Orientierungshilfe und nicht als verbindliches Angebot anzusehen, selbst dann, wenn sie Mindest- oder Höchstbeträge ausweisen.

Wenn die tatsächliche Bearbeitungszeit geringer ist als die zuvor veranschlagte Zeit, dann werden Sie nur mit der tatsächlichen Bearbeitungszeit belastet. Wenn die tatsächliche Bearbeitungszeit über der vorher veranschlagten Zeit liegen sollte, wird Ihnen gleichfalls die volle Bearbeitungszeit in Rechnung gestellt, ohne dass der zeitliche Mehraufwand Ihnen vorab angezeigt werden musste.

 

(6) Bezahlung der Gebühren

Unsere Gebühren-, Kanzleikosten- und Auslagenabrechnungen sind mit Rechnungslegung fällig und innerhalb des bei Rechnungslegung benannten Zahlungsziels zu begleichen. Verspätete Zahlungen lösen automatisch und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen i.H.v. 10%, gerechnet ab Zahlungsziel aus. Zudem stellen wir bei verspäteter Zahlung ohne weitere Mitteilung 10% der geschuldeten Honorar- und Kostenvolumensumme als Verwaltungskosten in Rechnung.

Bei nicht fristgerechter Zahlung und erfolgloser Nachfristsetzung von 10 Tagen sind wir mit Ablauf der gesetzten Nachfrist wahlweise berechtigt, entweder unsere Tätigkeit bis zum vollständigen Rechnungsausgleich einzustellen oder das Mandat ersatz- und fristlos niederzulegen. Hierzu genügt eine einfache schriftliche Mitteilung. Haftungsansprüche jedwelcher Art, insbesondere wegen Fristversäumnisses oder Verletzung der anwaltlichen Aufklärungs- oder anderer Sorgfaltspflichten sind ausgeschlossen.

Jede Beanstandung der Gebühren, Kosten und Auslagen ist uns innerhalb von 8 Tagen, gerechnet ab Datum der Rechnungslegung, per Einschreiben mit detaillierter Aufgabe der Gründen anzuzeigen, widrigenfalls die streitbefangene Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als vorbehaltlos anerkannt gilt.

 

(7) Kostenschuldnerschaft

Unser Kostenschuldner ist stets der Auftraggeber. Ist der Auftraggeber ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwaltsgemeinschaft, haftet er / sie bei Zahlungsausfall /und oder –unwilligkeit des Mandanten entsprechend dem belgischen Standesrecht - und bei Auslandsberührung entsprechend der C.C.B.E-Standesregeln - vollumfänglich und persönlich für die offenen Gebühren, Kanzleikosten und Auslagen.

 

(8) Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung genügt den gesetzlichen Anforderungen. Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

Sie erkennen an, dass eine Haftung der Kanzlei sowie der Mitarbeiter, Praktikanten oder sonstigen Hilfspersonen nur auf der Grundlage der vertraglichen Haftung aus dieser Vereinbarung besteht. Jegliche Ansprüche aus außervertraglicher Haftung gegen die Kanzlei oder deren Hilfspersonen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

In jedem Fall ist die berufliche Haftpflicht der Kanzlei, sei es persönlich oder aufgrund der Hilfspersonen, streng auf den Betrag der Versicherungssumme beschränkt, die die Kanzlei zum Zeitpunkt des Eintritts des schadensverursachenden Ereignisses abgeschlossen hat. Dieser Betrag stellt eine maximale Entschädigungsgrenze dar, unabhängig von der Ursache des Schadens.

Sie erklären, über das Bestehen und den Umfang des Versicherungsschutzes der Kanzlei informiert worden zu sein und akzeptieren dessen Grenzen als wesentliche und entscheidende Bedingung dieser Vereinbarung.

 

(9) Datenschutz

Sie erklären Sie sich hiermit einverstanden, dass wir zur Ausführung unseres Mandats Ihre persönlichen Daten sammeln, aufbewahren und verarbeiten können. Wir verpflichten uns, Ihre Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, das Gesetz verlangt dies oder Sie erklären sich damit einverstanden. Sie haben Zugangsrecht zu Ihren persönlichen Daten, und können die Korrektur von ungenauen oder unvollständigen Daten verlangen.

 

(10) Identifizierungspflicht und Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung

Als Anwälte von K&P, die Sie beraten oder unterstützen, müssen wir bestimmte gesetzliche und standesrechtliche Vorschriften einhalten, die der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen.

Bevor wir Sie in diesem Fall als Mandanten annehmen können, müssen wir zunächst Ihre Identität sowie die Identität etwaiger Bevollmächtigter und der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) überprüfen. Zudem müssen wir Ihre Merkmale sowie den Zweck und die Art des Mandats, das Sie uns anvertrauen, beurteilen. Diese Sorgfaltspflichten gelten auch während der Durchführung unseres Mandats sowie für alle weiteren Mandate, die Sie uns gegebenenfalls noch anvertrauen. Die Kosten dieser administrativen Verpflichtungen werden im Honorar berücksichtigt.

Damit wir diese Verpflichtungen einhalten können, müssen Sie uns auf Anfrage unverzüglich die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Sollten Änderungen eintreten, die Ihren Status beeinflussen können, übermitteln Sie uns diese Angaben unaufgefordert und unverzüglich. Die von Ihnen mitgeteilten Informationen verarbeiten und speichern wir für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab dem Ende unserer Geschäftsbeziehung oder dem letzten Mandat, das Sie uns anvertrauen. Darüber hinaus können wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen Kontrollen über externe elektronische Datenbanken durchführen, darunter unter anderem (aber nicht ausschließlich) Unternehmensregister, UBO-Register, Personenstandsregister und/oder andere Datenbanken bzw. Informationsquellen.

Wenn Sie es unterlassen, uns die erforderlichen Informationen zu übermitteln, können wir Sie nicht als Mandanten annehmen und/oder sind wir gezwungen, unsere Tätigkeit für Sie unverzüglich zu beenden. Für daraus entstehende Schäden haften wir nicht. Außerdem hat die Beendigung unserer Tätigkeit keinen Einfluss auf bereits erbrachte und abrechenbare Leistungen.

Stellen wir bei der Durchführung unseres Mandats Tatsachen fest, von denen wir wissen oder vermuten, dass sie mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen, müssen wir dies unverzüglich dem Vorsitzenden der Anwaltskammer melden, außer wenn wir Ihnen Rechtsberatung erteilen oder Sie im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit verteidigen oder vertreten. Der Vorsitzende der Anwaltskammer entscheidet anschließend, ob er unsere Meldung an die Zentralstelle für die Verarbeitung von Finanzinformationen weiterleiten muss. Im Falle einer Meldung sind wir außerdem verpflichtet, unsere Tätigkeit für Sie unverzüglich zu beenden, ohne Sie über den Grund hierfür informieren zu dürfen. Ferner können Sie uns nicht für Meldungen haftbar machen, die wir in gutem Glauben an die Zentralstelle für die Verarbeitung von Finanzinformationen übermitteln.

Diese Verpflichtungen berühren selbstverständlich nicht das Berufsgeheimnis, das die Beziehung zwischen dem Mandanten und seinem Anwalt weiterhin prägt.

 

(11) Anwendbares Recht / Gerichtsstandsvereinbarung

Auf diese Vertragsbeziehung ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar. Soweit die Vorschriften des belgischen Internationalen Privatrechts oder eine sonstige Norm des materiellen Rechts oder des Prozessrechts auf eine andere Rechtsordnung verweisen, so soll diese Verweisung auf die fremde Rechtsordnung im Verhältnis der Parteien zueinander unbeachtlich sein.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dieser Vertragsbeziehung und für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung wird unter Ausschluss der Brüsseler Anwaltskammer die zuständige Gerichtsbarkeit in Brüssel/Belgien vereinbart, wobei die Verfahrenssprache nach unserer Wahl Französisch oder Niederländisch sein kann.